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Herzlich Willkommen in Koblenz!

Um die Anreise und den Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten, hat der Verein an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zur Anreise und für den Aufenthalt im Sportpark Oberwerth zusammengestellt.

Mit dem Auto

Anfahrt über die BAB A61:
An der Ausfahrt Koblenz-Waldesch abfahren. Anschließend der Bundesstraße B327 in Richtung Koblenz folgen. Bitte an der Ausfahrt in Richtung Koblenz/Boppard rechts rausfahren und erneut am Ende dieser Ausfahrt rechts halten. Diese Straße führt nun direkt zu den Parkplätzen am Sportpark Oberwerth.

Anfahrt über die BAB A3:
An der Ausfahrt Montabaur abfahren. Anschließend der Bundesstraße B255/B49 in Richtung Koblenz folgen. Bitte nach der Rheinbrücke („Südbrücke“) der Abfahrt in Richtung B9 – Boppard folgen. Bitte unbedingt inder rechten Spur bleiben, denn diese führt direkt zu den Parkplätzen am Sportpark Oberwerth.

Hinweis:
Am Sportpark Oberwerth stehen nur ca. 500 Parkplätze zur Verfügung. Möglicherweise, bedingt durch Veranstaltungen in der benachbarten „CMG“-Arena,  sind diese Parkplätze teilweise besetzt. Alternativ ist es möglich, in den Straßen „Mainzer Straße“, „Hohenzollernstraße“ oder in der „Laubach“ je nach Verfügbarkeit, zu parken. Empfehlenswert ist es allerdings, am Hauptbahnhof Koblenz in der dortigen Tiefgarage zu parken und dann in gut 15 Minuten zu Fuß oder den öffentlichen Bus Linie 5/15, zum Sportpark zu gelangen.

Sollten Gästefans mit mehreren Fanbussen anreisen, ist dies bitte bei Rot-Weiss Koblenz anumelden, um so im Stadtteil Oberwerth im Bereich „Rheinau“ und „Schubertstraße“ Parkmöglichkeiten anzumelden. Dies gilt auch für die Anreise mit der Deutschen Bahn, um ggfls. einen Shuttleservice bereitzustellen, der auch nach dem Spiel wieder in Richtung Hauptbahnhof bereit steht.

Mit Bus & Bahn

Am Hauptbahnhof Koblenz, besteht die Möglichkeit, einen Fußweg von 2 km in Richtung Sportpark Oberwerth zurück zu legen.

Für den Fußweg zum Sportpark Oberwerth, bitte nach dem Verlassen des Bahnhofs rechts halten und in Richtung Hohenzollernstraße gehen. Dieser Straße für ungefähr 2 km folgen. Nach dem Lokal Schützenhof bis zur Eisenbahnbrücke weiter gehen und nach dieser Brücke rechts der Zufahrtraße zum Sportpark Obwerth foglen.

Alternativ ist die Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmittelnmöglich. In der Nähe befindet sich der Busbahnhof von Koblenz. Die Buslinie 5/15 fährt alle 30 Minuten und hält unmittelbar vor dem Sportpark Oberwerth.

Es kann vorkommen, dass die Linie 5/15 an Spieltagen die Haltestelle Sportpark/Sporthalle nicht anfährt. Dann bitte an der Haltestelle Schillerstraße aussteigen, den Hinweisschildern Zugang zum Gästebereich folgen.

Bitte entsprechend an der Haltestelle oder vorher bei den Verkehrsbetrieben der EVM (0261-40220000) oder dirket beim Busfahrer, informieren.

Bitte beachtet, dass Gästefans, die durch ihr Verhalten oder das Tragen von Fankleidung als solche erkennbar sind, keinen Zugang zum Zuschauerbereich Block 2 erhalten.

Im Stadionbereich gilt die sogenannte „No Bag-Policy“. Das bedeutet, dass der Ordnungsdienst folgende Vorgaben konsequent umsetzen wird: Rucksäcke, Taschen oder Koffer, die größer als das DIN A4-Format sind, können nicht mit ins Stadion gebracht werden. Die Gegenstände können auch nicht beim Betreten des Stadions abgegeben und aufbewahrt werden. Gleiches gilt für Motorrad- und Fahrrad-Helme. Bauchtaschen können nach Kontrolle mit ins Stadion genommen werden.

Erlaubt sind bis zu zwei Megaphone, eine unbegrenzte Anzahl an Trommeln (von unten einsehbar) sowie kleine Fahnen mit einer Stocklänge bis 1,50 m und 3 cm Durchmesser. Zaunfahnen können aufgehangen werden soweit Platz am Zaun vorhanden ist. Des Weiteren dürft ihr ohne Beschränkungen Schwenk-, Blockfahnen und Doppelhalter verwenden. Da natürlich auch bei uns im Stadion das Prinzip der freien Meinungsäußerung gilt, sind auch Spruchbandaktionen möglich. Achtet aber bitte darauf, dass diese keine politischen, beleidigenden oder verunglimpfenden Inhalte haben und vorher beim Verein über die Fanbeauftragten angemeldet wurden. Um euch die Koordination des Supports zu erleichtern, haben wir auch im Gästeblock ein Vorsängerpodest angebracht.

Bitte beachtet, dass bei sogenannten Risikospielen immer gesonderte Regeln gelten. Ob es sich um ein Risikospiel handelt, entscheidet der Verein u. a. in Abstimmung mit der Polizei bei einer Sicherheitsbesprechung. Diese findet in der Regel einige Tage vor dem Spiel statt. Auf Anfrage wird euch gerne mitgeteilt, ob und welche Änderungen der allgemein gültigen Richtlinien es bezüglich eures Auswärtsspiels gibt. Wendet euch dazu bitte an die Fanbetreuung eures Vereins.

Wir wünschen euch ein gutes Spiel und einen schönen Aufenthalt in Koblenz!

§1 Regelungsinhalt

Die Stadionordnung regelt die Durchführung von Fußballspielen von FC Rot-Weiß Koblenz im umfriedeten Bereich des Stadions Koblenz-Oberwerth. In Ergänzung der Stadionbenutzungsordnung, die Regelungen zwischen dem Veranstalter und der Stadt Koblenz enthält, gilt sie für Besucher bei Benutzendes Stadion Oberwerth zu Veranstaltungen von Rot-Weiß Koblenz.
Sie dient dazu:

  • die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern
  • das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen
  • einen Störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen von FC Rot-Weiß Koblenz zu gewährleisten

Die Benutzung des Stadions richtet sich nach bürgerlichem Recht

Die Besucher des Stadions erklären sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte und/oder dem Betreten des Stadionbereichs mit der Einhaltung der Stadionordnung einverstanden.

§2 Aufenthalt im Stadion

Im umfriedeten Bereich des Stadion Oberwerth dürfen sich während der Veranstaltungen von FC Rot-Weiß Koblenz von Beginn des Einlasses an nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die Ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können.

Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen von Kontroll- und Ordnungsdienstpersonal sowie der Polizei vorzuweisen.

Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Einlass in das Stadion Oberwerth und verlieren mit dem Verlassen des Stadions ihre Gültigkeit. Es darf nur der auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebene Platz eingenommen werden. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Kontroll- und Sicherheitspersonals oder der Polizei andere, als auf der Eintrittskarte vermerkte, Plätze einzunehmen. Ein Anspruch aus sich hieraus ergebender anteiliger Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

§ 3 Einlasskontrolle

Jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienstpersonals die gültige Eintrittskarte oder seinen sonstigen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

Der Kontroll- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des mitführen von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Besucher, die auf Grund Ihres Verhaltens oder durch Tragen von Fan Artikeln als Anhänger einer bestimmten Mannschaft zuzuordnen sind, kann der Einlass in einen Block, der einer anderen Anhängerschaft zugeordnet ist, verwehrt werden. Auf eine Zuteilung in einen anderen, insbesondere gleichwertigen Block besteht kein Anspruch.

§ 4 Verhalten im Stadion

Innerhalb der Stadionanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.

Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und des Rettungsdienstes Ordnungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.

Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.

§ 5 Verbote

Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial
- Waffen jeder Art
- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitternde oder besonders hartem Material hergestellt sind
- sperrige Gegenstände wie z. B. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1.5 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist, oder die nicht aus Holz sind (ohne gesonderte Erlaubnis)
- mechanisch betriebene Lärminstrumente
- Alkoholische Getränke jeder Art
- Tiere
- Laser Pointer
- Helme
- Doppelhalter ohne gesonderte Erlaubnis
- Trommeln ohne gesonderte Erlaubnis
- Regenschirme mit einer Spitze aus Metall

Verboten ist weiterhin
- rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.
- mit Gegenständen aller Art zu werfen
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen
- ohne Erlaubnis der Stadt Koblenz Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksache zu Verteilen und Sammlungen durchzuführen
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.

§ 6 Haftung

Das Betreten und Benutzung des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Personen- und Sachschäden wird vertraglich und deliktisch nur gehaftet, soweit FC Rot-Weiß Koblenz und den von ihr eingesetzten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Unfälle und Schäden sind der Stadt Koblenz und FC Rot-Weiß Koblenz unverzüglich zu melden.

§ 7 Zuwiderhandlungen

Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Rück- gewähr des Eintrittsgeldes aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.

Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellten, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben bzw. soweit es sich um geringwertige Sachen handelt - der Entsorgung zugeführt.

Die Rechte des Inhabers des Hausrechtes bleiben unberührt.